In Deutschland haben Sie über verschiedene Programme die Möglichkeit der finanziellen Förderung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. In allen Bundsländern können Sie über Ihre Hausbank einen Investitionskreditantrag bei der KfW Förderbank stellen. Das KfW-Programm Solarstrom Erzeugen dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen
Nähere Informationen zur KfW-Förderung erhalten Sie auf der Internetseite der Kfw Förderbank. (link) Fördermittel für bestimmte Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie außerdem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. (link) In einigen deutschen Bundesländern existieren zusätzlich landesweite Förderprogramme, z.B. ZEP-Tech im Saarland, das Innovationsförderprogramm der NBank in Niedersachsen und Die Agrarinvestitionsförderprogramme (AFP) in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, für die eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt wird, vom Betreiber/der Betreiberin der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Meldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet die Vergütung in Höhe des EEG zu zahlen.
Unter dem folgenden Link finden Sie das Meldeportal für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur: PV-Meldeportal