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EEG (2009)
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Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten und hat das bisherige EEG (Fassung 2004) abgelöst.
Der Zweck des EEG 2009 ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu steigern.
  

 

Die Kernelemente des EEG sind:

 

  • der vorrangige Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine Elektrizitätsversorgung,
  • die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses erneuerbar hergestellten Stroms sowie
     
  • der bundesweite Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen.

Das EEG 2010 sieht feste Tarife vor, mit denen Netzbetreiber die Einspeisung von Strom, z. B. aus Solarer Strahlungsenergie zu vergüten haben.

 

Im Jahr 2010 gelten folgende Vergütungssätze: 

Anlagenart             ≤ 30 kW  30 bis 100 kW100 bis 1000 kW> 1000 kW
Gebäudeanlagen

28,74        

27,33              

25,86                 

21,56               

Eigenverbrauch

für den Anteil unter 30%

 

12,36 

 

10,95      

 

 9,48         

        

 Eigenverbrauch

für den Anteil über 30%

 

16,74

 

15,33 

 

13,86 

 

 
 

 
Angaben in Cent / kWh

 

Die Vergütungssätze sind für Anlagenteile von- bis zu sehen. Bei einer Gebäudeanlage mit 35 kW wird beispielsweise der Anlagenteil bis 30 kW zu 28,74 Cent und der Anlagenteil über 30 kW zu 27,33 Cent vergütet.

Ausgegangen wird von der DC-Nennleistung, d. h. die installierte Modulleistung ist Berechnungsgrundlage für Ihren Energieversorger.

Das komplette EEG finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (link)



 

van der Walle | service@vdwalle.de