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EEG (2009)
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Ab dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, für die eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt wird, vom Betreiber/der Betreiberin der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Meldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet die Vergütung in Höhe des EEG zu zahlen.   
 
  

 

Unter dem folgenden Link finden Sie das Meldeportal für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur:

                                                            PV-Meldeportal

 

    

 

van der Walle | service@vdwalle.de